Thüringen regelt Erosionsschutz auf Ackerflächen
Das Landwirtschaftsministerium in Erfurt verwies in der vergangenen Woche auf eine Vorgabe der Direktzahlungen-Verpflichtungen-Verordnung vom Februar 2009, die die Länder verpflichtet, eine Einteilung von potentiell erosionsgefährdeten landwirtschaftlichen Flächen vorzunehmen.
Nach Ministeriumsangaben gelten im Freistaat 30 Prozent der Ackerflächen als erosionsgefährdet, neun Prozent als stark gefährdet. Dabei handle es sich um Erosionsgefahr durch Wasser. Eine Gefährdung durch Winderosion sei in Thüringen nicht gegeben.
Auf ackerbauliche Einschränkungen achten
Das Ergebnis der Flächenausweisung wurde dem Ressort zufolge den Landwirten mit den Prämienanträgen 2010 im März übergeben. Auf den potentiell gefährdeten Flächen müssen die Landwirte ackerbauliche Einschränkungen beachten, insbesondere eine zeitliche Befristung beim Pflugeinsatz.
Pflug darf nur zeitlich befristet eingesetzt werden
Auf sehr stark hanggeneigten Flächen darf der Pflug vom 1. Dezember bis 15. Februar nicht eingesetzt werden, in der restlichen Zeit nur, wenn unmittelbar eine Aussaat erfolgt. Das gilt jedoch nicht, wenn bestimmte gärtnerische Kulturen angebaut werden. Andere Bodenbearbeitungstechniken wie etwa Tiefgrubber sind weiterhin erlaubt.
Teilflächen von Auflagen befreien lassen
Wie das Ministerium weiter mitteilte, können die Landwirte Teilflächen, die eben sind und auf denen keine Erosionsgefährdung zu erwarten ist, auf Antrag von den Auflagen befreien lassen. Diese Regelung sei in die Verordnung aufgenommen worden, um die Belastung für besonders betroffene Betriebe zu minimieren.
Anträge bis 24. September stellen
Die Anträge für eine Befreiung von Teilflächen können für das kommende Anbaujahr bis zum 24. September 2010 beim örtlich zuständigen Landwirtschaftsamt gestellt werden. Dabei müssen die Teilflächen geografisch gut nachvollziehbar im Feldblock ausgewiesen sein. Eine Befreiung kann erteilt werden, wenn auf dieser Teilfläche keine Erosionsgefährdung durch Wasser zu erwarten ist. AgE







